Reservistenkameradschaft Augsburg

Unser Auftrag ergibt sich aus den Gesetzen, Vorschriften und Regelwerken der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Bundeswehr und des VdRBw. Nachfolgend ein Auszug aus der Satzung des VdRBw.

 

Der VdRBw ist ein Verein, der dienstgradunabhängig und überparteilich allen Reservistinnen und Reservisten der Deutschen Bundeswehr, fördernden und außerordentlichen Mitgliedern offen steht.
 
1 . Der VdRBw vertritt die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik
Deutschland.
 
2. Der VdRBw erfüllt einen parlamentarischen Auftrag.
 
3. lm Mittelpunkt des Auftrages stehen die Mittlerrolle zwischen Bundeswehr und
Gesellschaft, deren sicherheitspolitische Bewusstseinsbildung und die Aus- und
Weiterbildung militärischer Fähigkeiten.
 
4. Der VdRBw ist Zuwendungsempfänger des Bundes und damit verpflichtet, seine
Auftragserfüllung durch Leistung nachzuweisen.
 
5. lm VdRBw sind Mandatsträger und Hauptamtliche zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wir
setzen auf den vertrauensvollen Dialog.
 
6. Der VdRBw betreut a//e Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr. Als
lnteressenvertreter ist er damit zu besonderer Verantwortung verpflichtet.
 
7. Die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages tragen Mandatsträger und
hauptamtliche Angestellte gemeinsam.
 
8. Der VdRBw hat sich zur Kameradschaft innerhalb und außerhalb des Verbandes
verpflichtet.
 
9. Es gibt nur einen VdRBw. An der Spitze des VdRBw steht das gewählte Ehrenamt. Das
Präsidium legt die Grundsätze und Vorgaben für die Verbandsarbeit für alle Gliederungen
fest.
 
10. Der VdRBw pflegt ein demokratisches Selbstverständnis.
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